5 Familie Düll 

Der Name Düll erscheint zum ersten Mal im 2. Bürgerbuch der Stadt Nordhorn unter der Nummer 570. Der Bürgermeister Gerhard Christian Stülen erwarb am 11.02.1751 das Bürgerrecht für seine Frau Aleida Marlia Düll, Tochter des ehrwürdigen Herrn Wolterus Dull (Niederländisch), predicant zu Tübbergen. Die Familie Düll beginnt mit dem Grossist Wolterus Düll, der am 18.10.1857 in Nordhorn 75-jährig verstarb und laut Aufzeichnungen auf dem Kirchhof an der Alten Kirche am Markt beigesetzt wurde. Er war der Sohn von „Doctor der Rechte Elias Dull“ Richter zu Almelo und seiner Frau Catharina Dekker.
Ein weiteres Mitglied der Familie erbte um 1800 die Liegenschaften der Familie Dannenbargh. Dazu gehörte neben dem späteren Rawe-Park u. a. auch das Haus Horstmann in der Hauptstraße. Zu diesem Haus gehörte auch die ausgemauerte Gruft der Dülls auf dem Alten Friedhof. Die Überreste der Toten liegen noch in dieser Gruft und sind erstaunlich gut erhalten, die Särge sind aufgeständert und befinden sich außerhalb des Grundwassers. Die drei Gruftplatten aus Metall sind für die norddeutsche Tiefebene eine Rarität, diese Art der Grababdeckung wird im Allgemeinen im tiefsten süddeutschen Raum verwendet, vielleicht sogar erst in Österreich. Bedingt durch die Verwitterung der Metallplatten sind keine Daten bzw. Namen zu erkennen.

Von der Familie Düll übernahmen die Familien Kloppmeyer und Horstmann das Haus in der Stadt und kamen damit in den Besitz der Düllschen Gruft. Diese wurde schon vor langer Zeit an die Kirchengemeinde zurückgegeben.
Die zunächst wohlhabende Familie war im Leinenhandel, Geldverleih und später auch im Diamantenhandel tätig. In den Chroniken der Stadt sind Zeichnungen und Genehmigungen der ersten Fabriken für die Herstellung von Leinen zu finden, selbst alte Zeichnungen mit Shettdächern sind noch vorhanden. Die Produktionshalle zur Reinigung von Leinen stand an der Straße „Zur Bleiche“.

Zur Verbindung von Düll und Collman gibt es folgende Anekdote:

In der Nacht vom 1. auf den 2. April 1894 wurden zwei Nachbarn der Dülls und Collmanns aus dem Schlaf gerissen. Dr. Collmann klopfte an Tür und Fenster seiner Nachbarn van Bentheim und Franke. Er bat die beiden Herren mit ihm in das Haus Düll zu kommen. Der Grund war, dass seine Vermieterin Herberdina Margaretha Düll ihrem Ende entgegensah. Sie habe ihm doch das große Haus mit dem noch größeren Garten zu erben versprochen, doch eine schriftliche Äußerung dazu läge nicht vor. Dr. Collmann führte die beiden Nachbarn in das durch eine Öllampe äußerst spärlich beleuchtete Schlafzimmer. Liebevoll legte der Arzt seine Hand unter das Haupt der alten Dame und fragte „juffrouw Düll, het is doch so, dat ik dit huis sall arven“, worauf Sie zustimmend mit dem Kopf nickte. Damit war der Erbvertrag unter Zeugen rechtsgültig geschlossen worden.

Am nächsten Morgen berichtete Arnold van Bentheim beim Frühstück von dem nächtlichen Ereignis, er fügte dann aber hinzu: „men of se noch int Leven was, dat weet ik niet“.

Im Buch der Verstorbenen der ev. ref. Kirche ist als Todeszeitpunkt der 2. April 1894 morgens um 9.00 Uhr eingetragen.

So erbte die Familie Collmann von Schatteburg den gesamten Besitz des Fräulein Düll.

Das Projekt QR-Code wurde durch die Grafschafter Sparkassenstiftung gefördert.